Bertha von Suttner: Die Waffen nieder! // Eine Lebensgeschichte 29. Drittes Buch. 1864. // 3. Abschnitt Mit solcher Bestimmtheit faßte ich wohl damals die Ereignisse noch nicht in diesem Lichte auf. Nur momentan erwachten mir derlei Zweifel, und dann gab ich mir Mühe, dieselben zu verscheuchen. Ich versuchte, mir einzureden, daß das geheimnisvolle Ding „Staatsraison“ genannt, ein über alle Privat- und namentlich über meine kleine Vernunft erhabenes, das Leben der Staaten bedingendes Prinzip sei, und eifrig studierte ich in der Geschichte Schleswig-Holsteins nach, um einen Begriff von dem „historischen Recht“ zu erlangen, zu dessen Wahrung der gegenwärtige Prozeß geführt ward. Da fand ich denn, daß der fragliche Landstrich schon im Jahre 1027 an Dänemark abgetreten worden war. Also haben eigentlich die Dänen recht; sie sind die legitimen Könige des Landes … Nun aber, zweihundert Jahre später, wird das Land einer jüngeren Linie des Königshauses zugeteilt und gilt nur noch als ein dänisches Fahnenlehen. 1326 wird Schleswig dem Grafen Gerhard von Holstein überlassen und die „Waldemarsche Konstitution“ verbrieft, daß „es nie wieder mit Dänemark so verbunden werden soll, daß ein Herr sei.“ Ah so, dann ist das Recht doch auf Seite der Verbündeten: wir kämpfen für die „Waldemarsche Konstitution“. Das ist wohl in der Ordnung, denn wozu wären denn verbriefte Zusicherungen, wenn man sie nicht aufrecht erhielte? Im Jahre 1448 wird die Waldemarsche Konstitution nochmals durch König Christian Ⅰ. bestätigt. Also kein Zweifel; nie soll und darf wieder „Ein Herr sein“. Was wollte da der Protokoll-Prinz? Zwölf Jahre später stirbt der Herrscher von Schleswig kinderlos und die Landstände versammeln sich zu Ripen (gut, daß man immer so genau weiß, wann und wo sich Landstände versammelten: es war also 1460 zu Ripen) und proklamieren den dänischen König zum Herzog von Schleswig, wogegen er ihnen verspricht, daß die Lande „ewig zusammenbleiben sollen — ungeteilt“. Das macht mich wieder ein wenig konfus. Der einzige Anhaltspunkt ist noch das „ewig zusammenbleiben“. Aber die Verwirrung nimmt im weiteren Verlauf dieses historischen Studiums fortwährend zu, denn jetzt beginnt, trotz der Formel: „ewig ungeteilt“ (das Wort „ewig“ spielt in politischen Verträgen überhaupt eine niedliche Rolle) ein ewiges Spalten und Teilen des Besitzes zwischen den Söhnen des Königs und Wiedervereinen unter einem nächsten König und Gründen neuer Linien — Holstein-Gottorp und Schleswig-Sonderburg — welche sich unter gegenseitigen Verschiebungen und Abtretungen der Anteile abermals spalteten in die Linien Sonderburg-Augustenburg, Beck-Glücksburg, Sonderburg-Glücksburg, Holstein-Glückstadt, — kurz, ich kenne mich gar nicht mehr aus. Aber nur weiter. Vielleicht begründet sich das historische Recht, um welches heute unsere Landessöhne bluten müssen, erst später. Christian Ⅳ. mischt sich in den dreißigjährigen Krieg und die Kaiserlichen und Schweden fallen in die Herzogtümer ein. Jetzt wird wieder (zu Kopenhagen, 1658) ein Vertrag gemacht, worin dem Hause Holstein-Gottorp die Oberherrschaft über den schleswigschen Anteil zugesichert wird, und da ist es endlich mit der dänischen Lehenshoheit vorbei. Auf ewig vorbei. Gott sei Dank. Jetzt finde ich mich doch wieder zurecht. Was geschieht aber durch Patent vom 22. August 1721? Einfach dies: der gottorpsche Anteil von Schleswig wird der dänischen Monarchie einverleibt. Und am 1. Juni 1773 wird auch Holstein dem dänischen Königshause überlassen — das Ganze gilt nun als dänische Provinz. Das ändert die Sache: ich sehe schon — die Dänen sind im Recht. Aber doch nicht so ganz. Denn der wiener Kongreß von 1815 erklärt Holstein für einen Teil des deutschen Bundes. Dies aber wurmt die Dänen. Sie erfinden das Schlagwort: „Dänemark bis zur Eider“ und streben nach der totalen Besitznahme des von ihnen „Südjütland“ benannten Schleswig. Hier hingegen wird das „Erbrecht des Augustenburgers“ als Losung gebraucht und zu deutschnationalen Kundgebungen benutzt. Im Jahre 1846 schreibt der König Christian einen offenen Brief, worin er die Integrität des Gesamtstaates als Ziel hinsetzt, wogegen die „deutschen Lande“ protestieren. Zwei Jahre später wird vom Throne aus die völlige Vereinigung nicht mehr als Ziel, sondern als [fait accompli] verkündet, worauf in den „deutschen Landen“ der Aufstand ausbricht. Jetzt geht das Raufen los. Bald siegen die Dänen in diesem Gefecht, bald die Schleswig-Holsteiner in einem anderen. Dann mischt sich der deutsche Bund hinein. Die Preußen „nehmen“ die Düppeler Höhen; aber das macht dem Streit kein Ende. Preußen und Dänemark schließen Frieden; Schleswig-Holstein muß nun allein gegen die Dänen kämpfen und wird bei Idstedt geschlagen. Der Bund verlangt nun von den „Aufständischen“, daß sie den Krieg einstellen. Was sie denn auch thun. Österreichische Truppen besetzen Holstein, und die zwei Herzogtümer werden {getrennt}. Wo ist nun das verbriefte „ewig zusammenbleiben“ hin? Aber noch immer ist die Angelegenheit nicht festgesetzt. Da finde ich ein Londoner Protokoll, vom 8. Mai 1852 (gut, daß man das immer so ganz genau weiß, unter welchem Datum die zerbrechlichen Verträge gemacht wurden), welches die Erbfolge Schleswigs dem Prinzen Christian von Glücksburg sichert. („Sichert“ ist gut.) Jetzt weiß ich doch auch, woher die Benennung „Protokoll-Prinz“ stammt. Im Jahre 1854, nachdem jedes Herzogtum eine eigene Verfassung erhalten, werden sie beide „danisiert“. Aber 1858 muß die Danisierung Holsteins wieder aufgehoben werden. Jetzt ist diese geschichtliche Darstellung der Gegenwart schon ganz nahe gerückt, aber noch immer ist mir nicht klar, wo die zwei „Lande“ rechtmäßig hingehören, und was eigentlich den Ausbruch des gegenwärtigen Krieges veranlaßt hat. Am 18. November 1858 wird das famose „Grundgesetz für die gemeinschaftlichen Angelegenheiten Dänemarks und Schleswigs“ vom Reichsrat genehmigt. Zwei Tage darauf stirbt der König. Mit ihm erlischt wieder einmal eine Linie — nämlich die Linie Holstein-Glückstadt und als der Nachfolger des Monarchen das zwei Tage alte Gesetz bestätigt, erscheint Friedrich von Augustenburg (diese Linie hätte ich beinahe vergessen) auf dem Plan, erhebt seine Ansprüche und wendet sich samt der Ritterschaft um Beistand an den deutschen Bund. Dieser läßt sofort durch Sachsen und Hannoveraner Holstein besetzen und proklamiert den Augustenburger zum Herzog. Warum? Damit sind aber Preußen und Österreich nicht einverstanden. Warum? Das verstehe ich heute noch nicht. Es heißt, das Londoner Protokoll müsse respektiert werden. Warum? Sind denn Protokolle über Dinge, die einem absolut nichts angehen, gar so respektabel, daß man sie mit dem Blut der eigenen Söhne verteidigen muß? Da steckt wohl wieder irgend eine verborgene „Staatsraison“ dahinter … Als Dogma muß man festhalten: Was die Herren am grünen Diplomatentisch entscheiden, das ist die höchste Weisheit und bezweckt die größtmögliche Förderung der vaterländischen Machtstellung. Das Londoner Protokoll vom 8. Mai 1852 mußte aufrecht erhalten, aber das Kopenhagener Grundgesetz vom 13. Januar 1863 mußte aufgehoben werden, und zwar binnen vierundzwanzig Stunden. Daran hing Österreichs Ehre und Wohl. Das Dogma war ein bischen schwer zu glauben aber in politischen Dingen, beinahe noch williger als religiösen, läßt sich die Masse von dem Prinzip des [quia absurdum] lenken; auf das Verstehen und Begreifen wird von vornherein verzichtet. Ist das Schwert einmal gezogen, dann bedarf es nichts mehr, als des Rufes „Hurrah“ und des heißen Siegesdranges. Dazu ruft man nur noch den Segen des Himmels auf den Kampf herab. Denn soviel ist gewiß: dem lieben Gott muß daran gelegen sein, daß das Protokoll vom 8. Mai eingehalten und das Gesetz vom 13 Januar zurückgenommen werde; er muß es so lenken, daß genau so viele Menschen verbluten und Dörfer verbrennen als er erforderlich ist, damit die Linie von Glückstadt oder die von Augustenburg über ein gewisses Stück Erde regiere … O du thörichte, grausame gedankenlose, gängelbandgeführte Welt! {Das} war das Ergebnis meiner Geschichtsstudien. 30. Drittes Buch. 1864. // 4. Abschnitt